IHRE AUSBILDUNG ZUM BERUFSTAUCHER


Sie interessieren sich für eine Ausbildung zum Berufstaucher. Diese Seite soll Ihnen einen Überblick über die Voraussetzungen und die Durchführung der Taucherausbildung in Deutschland verschaffen.


(Entnommen aus dem "Leitfaden für Interessierte - Geprüfter Taucher" der IHK zu Kiel, Verfasser: Volker Schröder, IHK zu Kiel)

Ihr Traumberuf Taucher


ALLGEMEINE BEMERKUNGEN

Seit 1981 galt der Taucher im Sinne des Berufsbildungs-
gesetzes (BBiG von 1969) als Aufbauberuf. Um seine Tauchprüfung ablegen zu können, musste man vorab eine 3-jährige (Matrosen eine 2-jährige) Berufsausbildung zum Taucher in einem Taucherunternehmen absolviert haben. Als Prüfungszeugnis wurde ein sogenannter Facharbeiterbrief ausgehändigt.


Am 1.4.1981 trat die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Taucher / Geprüfte Taucherin" vom 8.10.1980 in Kraft. Danach war dieser Beruf nicht mehr im Bereich der Beruflichen Ausbildung (Sekundarstufe II), sondern im Bereich der Beruflichen Fortbildung (Quartärer Bildungsbereich) angesiedelt.


Das bedeutete, dass die Prüfung durch eine bundesweit gültige Rechtsverordnung geregelt wurde, aber nicht bzw. nur indirekt (teilweise über die Zulassungsvoraussetzungen) der Weg zur Prüfung. Die Vorbereitung auf die Taucherprüfung musste gemäß Verordnung in einem von der Berufsgenossenschaft anerkannten Taucherlehrbetrieb erfolgen.

Einen zeitlichen Rahmen der Vorbereitung sah die Verordnung nicht vor, außer dass mindestens 200 Taucherstunden nachzuweisen waren.


Unter Federführung der Industrie- und Handelskammer zu Kiel und später des Deutschen Industrie- und Handelstages DIHT in Bonn wurde eine Arbeits-gruppe mit dem Ziel der inhaltlichen Überarbeitung der Rechtsverordnung installiert. Unter Berücksichtigung auch europäischer Belange und Anforderungen wurde ein Verordnungsentwurf erstellt, der die Vorbereitung auf die Taucherprüfung nicht nur inhaltlich modifizierte, sondern auch strukturell grundlegend änderte. Die gleichzeitig angestrebte Verlagerung zurück in den Sekundarbereich II als Ausbildundsberuf ließ sich nicht realisieren. 

Die Vorbereitung auf die Prüfung im Betrieb wurde mit 2 Jahren festgeschrieben, die Zuständigkeit den Industrie- und Handelstages DIHT, Bonn, wurde ergänzend zur Rechtsverordnung ein Rahmenstoffplan für die betriebliche und außerbetriebliche Ausbildung des angehenden Tauchers erstellt, der allen Interessierten bei Nachfrage von der Industrie- und Handelskammer zu Kiel zur Verfügung gestellt wird.

Die neue Rechtsverordnung wurde vom Bundesminister für Bildung und Forschung am 25.2.2000 erlassen und am 1.6.2000 in Kraft gesetzt.


Die gegenseitige Anerkennung und ggf. Harmonisierung der Taucherausbildung in den Staaten der Europäischen Union ist nun vorrangiges Ziel der weiteren Aktivitäten.



FORTBILDUNGSPRÜFUNG "GEPRÜFTER TAUCHER"


Die wesentlichen Punkte der Prüfungsordnung zur Fortbildungsprüfung "Geprüfter Taucher", die von der Bundesministerin für Bildung und Forschung erlassen worden und zum 1. Juni 2000 in Kraft getreten ist, auf einen Blick:


  • Wer darf ausbilden

    Jeder Tauchereibetrieb darf ausbilden.
    Der Tauchereibetrieb muss einen Tauchermeister, der für die ordentliche Taucherausbildung verantwortlich ist, fest angestellt haben.
    Der Betrieb muss die Ausbildungsbestätigung der IHK haben.


  • Ausbildung

    Zu Beginn der Ausbildung wird ein Fortbildungsvertrag abgeschlossen.
    Die Ausbildung im Taucherunternehmen dauert insgesamt 2 Jahre.
    Der Jungtaucher muss im Rahmen seiner Ausbildung im Betrieb eine sogenannte "betriebliche Fortbildung" mit mindestens 200 Taucherstunden, davon mindestens 20 Taucherstunden mit dem sonst im Betrieb in der Regel nicht verwendeten Gerät, absolvieren.

  • Bezahlung und Kosten
    Der Jungtaucher bekommt vom Betrieb eine Vergütung.
    Der Jungtaucher hat den außerbetrieblichen Fortbildungslehrgang und die Prüfungsgebühr der IHK zu bezahlen. Übernahme der Kosten durch den Betrieb ist Verhandlungssache.


  • Zulassung zur Prüfung
    Der Teilnehmer muss Folgendes nachweisen:

    • eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis und
    • zwei Jahre Praxis mit mindestens 200 Tauchstunden als Jungtaucher in einem Taucherunternehmen und
    • die Teilnahmebestätigung über den 320 Unterrichtsstunden dauernden Fortbildungslehrgang (4 Einzellehrgänge, z.B. bei Impuls-Bildung-Nord) und
    • das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Bronze der DLRG oder Vergleichbares und
    • eine gültige G31-Bescheinigung, die keine gesundheitlichen Bedenken gegen das Tauchen erhebt.


  • Prüfung
    Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
    Die Prüfungen werden meist zweimal im Jahr über die IHK zu Kiel angeboten.
    Der Vorbereitungslehrgang auf die schriftliche Prüfung entfällt. Die Prüfung ist bestanden, wenn im schriftlichen und im praktischen Teil mindestens die Note "ausreichend" erreicht wurde.
    Die "nicht-bestandene" Prüfung kann zweimal wiederholt werden. 

Ihr Traumberuf Taucher

AUSBILDUNG IM BETRIEB

Die Ausbildung zum "Geprüfter Taucher" kann in jedem, auch mehreren Tauchbetrieben stattfinden. Sie suchen sich den Tauchbetrieb und schließen mit diesem einen Fortbildungsvertrag ab.


Ihre Frage, ob es sich hierbei um einen "guten" oder "schlechten" Betrieb handelt, können und wollen wir Ihnen nicht beantworten. Beachten Sie aber, dass es einen Verband Deutscher Taucherei- und Bergungsbetriebe in Hamburg (siehe wichtige Anschriften) gibt, dessen Mitglieder sich zur Einhaltung bestimmter Standards verpflichtet haben. Darüber hinaus ist der VDTB die einzige Institution in Deutschland, die jährlich Lohn- und Rahmentarifverträge für das Tauchergewerbe mit der Gewerkschaft VERDI abschließt.


Bei der Prüfung zum "Geprüften Taucher" handelt es sich um eine "Fortbildungsprüfung". Trotzdem werden wir weiterhin den Begriff "Ausbildung" benutzen.

— Fortbildungsprüfung

Man kann sich in diesem Beruf nicht "umschulen" lassen, da es sich hierbei nicht um eine Ausbildung im Sinne des Arbeitsförderungsgesetzes handelt (keine Förderung durch Arbeitsämter).

— keine Umschulung möglich

Jeder, der die Zulassungsvoraussetzungen (siehe weiter unten) erfüllt, kann sich zum "Geprüften Taucher" ausbilden lassen.

— Zulassungsvoraussetzungen

Jeder Tauchereibetrieb, der zur Prüfung hinführt, muss einen Tauchermeister, der für Ihre Ausbildung verantwortlich ist, fest eingestellt haben. Die Betriebe müssen eine schriftliche Bestätigung der IHK zu Kiel darüber, dass sie ausbilden dürfen, vorlegen können.

— Festeinstellung

Die Ausbildung dauert insgesamt 2 Jahre.

— Ausbildungsdauer

Der Betrieb muss Sie bei seiner zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet haben.

— Berufsgenossenschaft

Der Betrieb beschäftigt Sie als "Jungtaucher" und zahlt Ihnen in dieser Zeit eine Vergütung. Die Höhe der Vergütung wird im Rahmen des Fortbildungsvertrages zwischen Ihnen und dem Betrieb geregelt.

— Vergütung

Sie müssen im Rahmen Ihrer Ausbildung im Betrieb eine sogenannte "betriebliche Fortbildung" mit mindestens 200 Taucherstunden, davon mindestens 20 Taucherstunden mit dem sonst im Betrieb nicht verwendeten Gerät absolvieren. 


BITTE BEACHTEN SIE

DABEI SIND FOLGENDE FERTIGKEITEN UND KENNTNISSE ZU VERMITTELN:


TAUCHARBEITEN MIT
- Schlauchversorgtem Tauchgerät
- Autonomem Tauchgerät



VERMITTLUNG VON KENNTNISSEN IN

- Tauchgerätekunde
- Arbeitsgerätekunde
- Wartungsinspektionskunde
- Seemannschaft


VERMITTLUNG VON FERTIGKEITEN BEI UNTERWASSERARBEITEN IN VERSCHIEDENEN TIEFEN


- Schweißen / Schneiden
- Betonieren
- Schalungsarbeiten
- Spülarbeiten
- Messen
- Video- und Fotoaufnahmen
- Ultraschallaufnahmen
- Hebearbeiten
- Montieren
- Suchen
- Abdichten
- Konservieren und Reinigen


ARBEITEN UNTER ERSCHWERTEN BEDINGUNGEN
- Arbeiten bei Strömung
- "Schwarzem Wasser"
- Nachttauchen

DURCHFÜHRUNG VON NOTFALLMAßNAHMEN
- Bergung eines verunfallten Tauchers
- Erstellung einer Rettungskette
- Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Transport

Ihr Traumberuf Taucher

AUSBILDUNG AUßERHALB
DES BETRIEBS

Gemäß §4 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Taucher/Geprüfte Taucherin" vom 25.02.2000 müssen Sie über Ihre Ausbildung in einem Taucherunternehmen hinaus auch einen Fortbildungsgang von 320 Unterrichtsstunden Dauer absolvieren und dieses bei der Anmeldung zur Taucherprüfung belegen. Ein entsprechender DIHT-Rahmenstoffplan liegt bei der IHK zu Kiel vor und kann dort ggf. angefordert werden.

Angeboten werden diese Lehrgänge von Maßnahmeträgern, die einen Zustimmungsantrag an die dafür autorisierten Industrie- und Handelskammern zu Kiel gestellt haben und nach entsprechender Antragsüberprüfung die Zustimmung erfahren haben (Anmerkung: Wir, die Impuls-Bildung-Nord, erfüllen diese Voraussetzung). Jeder Anbieter solcher Lehrgänge muss Ihnen gegenüber diese Zustimmung für jeden Einzellehrgang belegen können.

DIESER FORTBILDUNGSGANG GLIEDERT SICH IN VIER EINZELLEHRGÄNGE

— 1. Grundlagen mit (80 Std.)
- Fachrechnen und Fachzeichnen
- Gerätekunde
- Arbeitskunde
- Medizinische Grundlagen
- Rechtsvorschriften
Dieser Grundlagenlehrgang findet als rein theoretischer Unterricht statt.


— 2. Schweißkursus in Grundlagen Lichtbogenschweißen (80 Std.)
Dieser Lehrgang findet als praktische Ausbildung mit theoretischer Ergänzung, z.B. in jeder Kursstätte des Deutschen Verbandes für Schweißtechnik (DVS) statt. Es handelt sich hierbei nicht um eine Schweißausbildung unter Wasser!


— 3. Tauchmedizin (60 Std.)
Eingebunden in diesen Lehrgang ist auch die "Erste Hilfe für Taucher".


— 4. Anwendungskenntnisse (100 Std.)
Entgegen der Teillehrgangsbezeichnung handelt es sich hierbei um eine überwiegend fachpraktisch orientierte Ausbildung.


PRÜFUNG


Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung
Die IHK zu Kiel bietet i. d. R. zweimal im Jahr, im Frühjahr und im Herbst, Taucherprüfungen an. Zu diesen Prüfungen melden Sie sich an (nicht Ihr Betrieb), wenn Sie die zweijährige betriebliche Vorbereitung abgeschlossen haben. Die Prüfungsgebühr der IHK haben Sie zu bezahlen, außer Sie haben mit dem Betrieb etwas anderes ausgehandelt.

Ihre Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular der IHK zu Kiel. Bitte die Anmeldung mit allen Unterlagen komplett einreichen, da Anmeldungen, die nur teilweise die geforderten Unterlagen enthalten, von der IHK sofort zurückgeschickt werden. Auf der Rückseite des Anmeldeformulars sind die Zeugnisse und Bescheinigungen aufgeführt, die mit der Anmeldung einzureichen sind.

ZUR PRÜFUNG EINZUREICHENDE UNTERLAGEN



  • Der Nachweis über Ihren Berufsabschluss (Prüfungszeugnis) oder der Nachweis über eine mindestens 4-jährige Berufspraxis (Arbeitgeberzeugnisse)

  • Der Nachweis über Dauer und Inhalt der betrieblichen Fortbildung (2 Jahre Praxis im Tauchereibetrieb). Bitte verwenden Sie dafür unbedingt das Formblatt der IHK.

  • Der Nachweis über mindestens 200 geleistete Taucherstunden. Kopien des Taucherbuches beifügen!

  • Nachweis über die Teilnahme am Fortbildungslehrgang Grundlagen (80 Unterrichtsstunden, z.B. bei IBN)

  • Nachweis über die Teilnahme am Fortbildungslehrgang Schweißen (80 Unterrichtsstunden)



  • Nachweis über die Teilnahme am Fortbildungslehrgang Tauchermedizin (60 Unterrichtsstunden, z.B. bei IBN)

  • Nachweis über die Teilnahme am Fortbildungslehrgang Anwendungs-kenntnisse (100 Unterrichtsstunden, z.B. bei IBN)

  • Nachweis über Ihr Rettungsschwimmabzeichen

  • Nachweis der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung (gültige G31)

Die Zulassungsvoraussetzungen werden in der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Taucher / Geprüfte Taucherin vom 25.02.2000 unter
§ 3 aufgeführt.

PRÜFUNGSSTRUKTUR

Die Taucherprüfung gliedert sich gemäß § 5 der Prüfungsordnung in

  1. einen fachtheoretischen Teil und
  2. einen fachpraktischen Teil

FACHTHEORETISCHER TEIL


Dieser Prüfungsteil gliedert sich wiederum in:

Schriftliche Prüfung
Folgende Fächer werden geprüft:
- Gerätekunde
- Arbeitskunde
- Tauchermedizinische Grundlagen
-  Rechtsvorschriften
- Fachrechnen und Fachzeichnen
Die schriftliche Prüfung in diesen Fächern soll nicht länger als maximal 6 Stunden und je Prüfungsfach nicht unter 1 Stunde dauern.

Mündliche Prüfung
Je Prüfungsteilnehmer ist in mindestens einem Prüfungsfach (Prüfungsbereich) eine mündliche Prüfung durchzuführen. Sie dauert je Prüfungsfach in der Regel 15 Minuten. Wird der Prüfungsteilnehmer in mehreren Prüfungsfächern mündlich geprüft, soll diese mündliche Prüfung aber insgesamt nicht länger als 30 Minuten dauern. Pro Prüfungsfach werden das schriftliche und das mündliche Ergebnis addiert und durch zwei geteilt. Die mündliche Prüfung hat also das gleiche Gewicht wie die schriftliche. Ein Prüfungsteilnehmer kann vom Prüfungsausschuss von der mündlichen Prüfung befreit werden, wenn er in allen Prüfungsfächern gute schriftliche Leistungen erbracht hat.


FACHPRAKTISCHER TEIL


Im fachpraktischen Teil wird in folgenden Handlungsbereichen geprüft:

- Handhabung der Tauch- und Arbeitsgeräte und

- Durchführung von Taucherarbeiten

Dieser Prüfungsteil findet auf einem Taucherschiff (Handlungsbereich 1) auf dem Nordostseekanal bzw. im Wasser bei einer Tiefe von ca 8 Metern (Handlungsbereich 2) statt und soll insgesamt nicht länger als maximal drei Stunden je Teilnehmer dauern.

Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungs- und Handlungsbereichen jeweils die Note 4 erreicht worden ist. Eine "nichtbestandene" Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Bestandene Prüfungs- und/oder Handlungsbereiche werden auf Wunsch des Prüfungsteilnehmers von der Wiederholungsprüfung ausgenommen.


PRÜFUNGSANFORDERUNGEN

Mögliche Prüfungsarbeiten im Rahmen der Taucherprüfung:

  • Elektroschweißen (UW)
  • Trennarbeiten (manuell und/oder maschinell an Materialien wie Holz, Metallen, Kunststoffen): 
    Brennen, Sägen, Meißeln, Schleifen.
  • Fügearbeiten (manuell und/oder maschinell an Materialien wie Holz, Metallen, Kunststoffen): Elektroschweißen,
     Verschrauben, Nageln.
  • Abdichtarbeiten
  • Messarbeiten
  • Sucharbeiten
  • Reinigungsarbeiten
  • Spülarbeiten
  • Anschlagarbeiten (z. B. Gebrauchsknoten)

Der Teilnehmer hat zur Prüfung mitzubringen:

  • Wollzeug
  • KV-Anzug
  • Rettungskragen
  • Kopfhaube passend zum KV-Anzug (mit Telefon)
  • Messer
  • Flossen
  • Gewichtsgürtel
  • Handschuhe (für Brennen und Schweißen geeignet)
  • Taucherdienstbuch